Selbstauskunft Mieter gemäß DSGVO
Selbstauskunft Mietinteressenten
Vorbemerkung:
Die vom Mietinteressent erteilte Selbstauskunft dient dem Vermieter
1. als Beurteilungsgrundlage für die Abgabe passender Angebote
2. als Unterlage für die etwaige Erstellung eines Mietvertrages
3. als Absicherung vor etwaigen Haftungsansprüchen des Vermieters gegen den Makler.
im Selbstauskunftsverfahren erfolgt die Datenabfrage gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) in drei Phasen.
Dabei werden in jeder Phase die jeweils zulässigen Fragen gestellt.
Phase 1 = Zweck: Besichtigungstermin für das Objekt
Phase 2 = Bei Interesse am Objekt sind weitere Auskünfte zu erteilen
Phase 3 = Vertragsabschlussverfahren mit letzten Fragen
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