Checkliste für einen Immobilienerwerb in Spanien.

Was ein Käufer beim Kauf einer Immobilie in Spanien beachten sollte:

Checkliste Spanien Kaufvertrag

Checkliste für einen stressfreien Immobilienerwerb in Spanien:

  • Einsicht nehmen in das Original der im Grundbuch eingetragenen Kaufurkunde ( Escritura )
  • Grundbuchauszug besorgen aus dem Eigentumsverhältnisse sowie Lasten und Belastungen hervorgehen.
  • Quittungen der letzten zwei Jahre über die Zahlung von Steuern, Gebühren und Beiträgen und der Verträge mit Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom) sowie Nachweise über die letzten Zahlungen an diese Unternehmen verlangt werden. Wenn diese Zahlungen nämlich nicht geleistet worden sind, haftet dafür die Immobilie – praktisch also ihr gegenwärtiger Eigentümer.
  • Quittungen über die Zahlung der Grundsteuer (IBI – Impusto sobre Bienes Inmuebles) der letzten fünf Jahre durch den Verkäufer vorlegen lassen.
  • Wenn eine Eigentumswohnung zum Kauf ansteht, sollte die notarielle Teilungserklärung (divisíon horizontal) vorliegen und im Grundbuch eingetragen sein. In der Teilungserklärung wird auch die auf den Wohnungseigentümer entfallende Quote ausgewiesen, nach der er seinen Anteil an den Gemeinschaftsausgaben (Comunidad) zu tragen hat.
  • Ferner empfiehlt es sich beim Präsidenten der Eigentümergemeinschaft oder bei der Verwaltung folgende Auskünfte einzuholen.
  • Satzung der Eigentümergemeinschaft (Estatutos)
  • Hausordnung (Normas de Régimen Interior)
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
  • Eine Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft über die vollständige Zahlung von Gemeinschaftskosten und Umlagen (muss beim Notar vorgelegt werden)
  • Nach Vertragsabschluss ist die Einrichtung eines Kontos bei einer spanischen Bank empfehlenswert, wo die regelmäßig anfallenden Kosten abgebucht werden können. Die Bank kann beauftragt werden, die Kontoauszüge nach Deutschland zu senden. Im Zuge der Angleichung innerhalb der EU ist auch die Angabe eines Kontos in Deutschland möglich. Das spart Gebühren für das spanische Konto.
  • Erteilung einer Einzugsermächtigung zu Gunsten der Versorgungsunternehmen, Gemeindeverwaltung etc. (Strom, Wasser, Telefon, Müllabfuhr und Grundsteuer).
  • Jährliche Einkommensteuererklärung abgeben (Impuesto sobre la Renta de no Residentes – deutsche Anleitung). Die Eigennutzung einer spanischen Immobilie ist zu versteuern.

Checkliste bei Erwerb eines Neubaus:

    • Fertigstellungserklärung des Architekten, abgestempelt von der Architektenkammer.
    • Bauabnahmebescheinigung der Gemeindeverwaltung.
    • Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad)
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Installation der Elektro- und Gaseinrichtung.
    • Bei Bauvorhaben, das heißt Grundstückserwerb und Abschluss eines Bauvertrages genaue Informationen im Bezug auf die Bebaubarkeit und Baupläne bei der Gemeinde einholen. Überprüfung der Bauverträge durch Notar und Architekt. Eine Übernahmeklausel der nichtvertragsgemäßen Mehraufwendungen durch den Bauunternehmer, die Vorlage einer Bankbürgschaft zu Gunsten des Käufers sowie der Versicherungspolicen von Baufirma und Architekt sind besonders wichtig.
    • Mit der Abwicklung wird dann ein spanischer Notar beauftragt.
    • Vor Abschluss des notariellen Vertrages: Vorlage einer schriftlichen Übersetzung aller Dokumente oder Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers bei der Unterzeichnung der Urkunde.
    • Bestellung einer Bankbürgschaft zu Gunsten des Käufers bis zur erfolgten Grundbucheintragung oder Hinterlegung des Geldes auf ein Treuhandkonto.
    • Ausfertigung einer einfachen Kopie (später Original) der öffentlichen Kaufurkunde für den Käufer.
    • Meldung an die zuständige Gemeinde und Provinzbehörde mit den entsprechenden Formularen.