Nebenkosten zur Miete.

Nebenkosten muss der Mieter nur dann zahlen, wenn dies wirksam vereinbart ist.

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Die Nebenkosten (auch die zweite Miete genannt) werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt. Entweder nach Kopfzahl, nach Wohnfläche oder bei Eigentumswohnungen auch nach dem Miteigentumsanteil. Haben Mieter und Vermieter nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gilt die Wohnfläche als Verteilerschlüssel. Wasser- und Heizkosten können auch verbrauchsabhängig verteilt werden, sofern geeichte Messgeräte vorhanden sind.

Die zweite Miete steigt immer höher.